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Ratgeber

Ladestrom im Mehrfamilienhaus: Ladekarten und Dienstwagenabrechnung

By smartlader.de Redaktion|

Wenn Ladeinfrastruktur in einem Mehrfamilienhaus über einen zentralen E-Mobilitätszähler versorgt wird, stellt sich eine entscheidende Frage: Wie wird der verbrauchte Strom den einzelnen Mietern oder Eigentümern korrekt in Rechnung gestellt?

Die Lösung liegt in der Kombination aus intelligenter Hardware (OCPP-Wallboxen) und RFID-Autorisierung.

Die Freigabe per Ladekarte (RFID)

In einer geteilten Tiefgarage dürfen Wallboxen nicht “frei ladend” (Plug & Charge ohne Authentifizierung) konfiguriert sein, da sonst Stromdiebstahl durch Nachbarn möglich wäre.

Jede Wallbox wird stattdessen softwareseitig verriegelt. Der Ladevorgang startet erst, wenn sich ein autorisierter Nutzer ausweist:

  1. Der Nutzer steckt das Ladekabel in das Fahrzeug.
  2. Der Nutzer hält seine persönliche RFID-Ladekarte an das Lesegerät der Wallbox.
  3. Die Wallbox prüft im Backend, ob die Karte autorisiert ist.
  4. Der Strom fließt.

Der eichrechtskonforme Zähler im Inneren der Wallbox misst den Verbrauch kilowattstundengenau. Nach Beendigung der Ladung sendet die Wallbox einen Datensatz (Charge Detail Record) an das zentrale Abrechnungs-Backend. Dieser Datensatz enthält die geladene Menge, den Zeitstempel und die ID der verwendeten Ladekarte.

Trennung von Privatstrom und Dienstwagen

Ein enormer Vorteil der RFID-gestützten Autorisierung ist die saubere Trennung von Abrechnungskonten — ein zwingendes Kriterium für Nutzer mit elektrischen Dienstwagen.

Ein einzelner Mieter kann mehrere Ladekarten für dieselbe Wallbox besitzen:

  • Karte 1 (Privat): Nutzt der Mieter diese Karte, um den privaten Zweitwagen der Familie zu laden, werden die Kosten am Monatsende über das Backend direkt von seinem privaten Bankkonto per SEPA-Lastschrift eingezogen.
  • Karte 2 (Dienstwagen): Nutzt der Mieter diese Karte für das Firmenfahrzeug, wird der Ladevorgang softwareseitig getrennt verbucht. Das Backend generiert am Monatsende automatisch eine Arbeitgeber-Abrechnung (oder exportiert einen Datev-konformen Datensatz), der beim Arbeitgeber eingereicht werden kann.

Steuervorteile und Nachweisbarkeit

Das Finanzamt stellt strenge Anforderungen an das Laden von Dienstwagen am heimischen Wohnort. Durch die strikte Trennung via RFID und die eichrechtskonforme Erfassung der Kilowattstunden in der Wallbox ist der Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und dem Finanzamt lückenlos gesichert. Pauschalbeträge oder manuelle Zählerablesungen entfallen vollständig.

Wie der Hausverwalter entlastet wird

Für den Hausverwalter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist dieses System völlig aufwandsneutral:

  • Der externe Ladeinfrastruktur-Betreiber (z.B. SmartLader) übernimmt das Inkassorisiko.
  • Die Abrechnung, die Rechnungserstellung und der Lastschrifteinzug bei den Mietern passieren vollautomatisiert.
  • Die WEG erhält lediglich eine transparente Gutschrift für die insgesamt verbrauchten Kilowattstunden, mit der die Rechnung des Energieversorgers gedeckt wird.

Mit einer professionellen Backend-Lösung und Ladekarten wird die Tiefgarage so einfach administrierbar wie eine öffentliche Tankstelle.