§14a EnWG Leitfaden
Der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der zentrale Hebel für die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (wie Wallboxen und Wärmepumpen) in das Niederspannungsnetz.
Ab 2024 gilt: Netzbetreiber dürfen den Anschluss von Ladeinfrastruktur nicht mehr mit Verweis auf Netzengpässe ablehnen. Im Gegenzug erhält der Netzbetreiber das Recht, die Leistung in kritischen Netzsituationen temporär zu dimmen (auf mindestens 4,2 kW).
Dynamisches vs. Statisches Lastmanagement
Abschnitt betitelt „Dynamisches vs. Statisches Lastmanagement“Für Hausverwaltungen in großen WEG-Tiefgaragen ist die Umsetzung des §14a EnWG oft an ein intelligentes Lastmanagement (ALM) gekoppelt.
Statisches Lastmanagement
Abschnitt betitelt „Statisches Lastmanagement“- Ein festes Limit wird am Netzanschlusspunkt definiert.
- Wird dieses Limit erreicht, regelt das System alle Ladepunkte gleichmäßig herunter.
- Nachteil: Berücksichtigt nicht den aktuellen Hausverbrauch (z.B. Beleuchtung, Aufzüge).
Dynamisches Lastmanagement
Abschnitt betitelt „Dynamisches Lastmanagement“- Ein Smart Meter Gateway (SMGW) misst kontinuierlich den tatsächlichen Gesamtverbrauch am Netzanschlusspunkt.
- Die Ladeinfrastruktur darf die dynamisch verbleibende Restkapazität voll ausschöpfen.
- Vorteil für WEGs: Teure Leistungserhöhungen (Baukostenzuschüsse an den Netzbetreiber) können oft komplett vermieden werden.
Die Rolle der Steuerbox
Abschnitt betitelt „Die Rolle der Steuerbox“Zur Umsetzung des §14a Dimm-Befehls verbaut der Messstellenbetreiber eine Steuerbox, die über EEBUS oder einfache Relais-Kontakte mit dem CPO-Backend oder dem lokalen Lastmanagement-Controller kommuniziert.